Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
§2 Vertragsschluss
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§4 Anzahlung
§5 Stornierung durch den Auftraggeber
§6 Leistungsumfang des Auftragnehmers
§7 Aufbau, Abbau und Stromversorgung
§8 Musikwünsche
§9 Haftung für Technik und Equipment
§10 Höhere Gewalt und Ausfall
§11 Foto- und Videoaufnahmen
§12 Verlängerung der Spielzeit
§13 Freiluftveranstaltungen und Witterung
§14 Genehmigungen und behördliche Auflagen
§15 Technische Störungen und Haftungsbegrenzung
§16 Sicherheit der Technik / Eingriffe Dritter
§17 Eigentum bei Vermietung
§18 Schlussbestimmungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Ole Schmidt Eventservice – DJ Rexah (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über DJ-Dienstleistungen, die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie sonstige angebotene Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform annimmt.
Mit Zustandekommen des Vertrages gilt der vereinbarte Veranstaltungstermin als verbindlich reserviert.
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
§4 Anzahlung
Zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§5 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren.
Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Ausfallkosten fällig:
* bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
* 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
* 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
* 6 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
* am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
§7 Aufbau, Abbau und Stromversorgung
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zur Veranstaltungsfläche sowie eine ausreichende und funktionsfähige Stromversorgung zur Verfügung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vor und nach der Veranstaltung durchzuführen.
Verzögerungen, die durch fehlende Zugänge, fehlende Stromversorgung oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§8 Musikwünsche
Der Auftragnehmer berücksichtigt Musikwünsche des Auftraggebers und der Gäste nach Möglichkeit.
Ein Anspruch auf das Vorhalten oder Abspielen bestimmter Musiktitel besteht nicht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Musikwünsche abzulehnen, wenn diese nicht verfügbar sind, technische Probleme verursachen oder dem Charakter der Veranstaltung erheblich widersprechen.
§9 Haftung für Technik und Equipment
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingebrachten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenstände, sofern diese durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder sonstige vom Auftraggeber zugelassene Personen verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, mutwillige Beschädigung, verschüttete Getränke, offene Flammen oder sonstige äußere Einwirkungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kosten für Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung der betroffenen Gegenstände geltend zu machen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Veranstaltung für einen angemessenen Schutz der technischen Anlagen vor unbefugtem Zugriff zu sorgen.
§10 Höhere Gewalt und Ausfall
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, haften beide Vertragsparteien nicht für daraus entstehende Schäden.
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen an der Durchführung der Veranstaltung gehindert sein, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.
Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall um die Vermittlung eines gleichwertigen Ersatz-DJs. Ein Anspruch auf die Stellung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, während des Auf- und Abbaus sowie der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen der eingesetzten Technik und des Veranstaltungsortes anzufertigen.
Personenbezogene Aufnahmen von Gästen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
Der Auftraggeber kann der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprechen.
§12 Verlängerung der Spielzeit
Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist nach Absprache und Verfügbarkeit des Auftragnehmers möglich.
Zusätzliche Einsatzzeiten werden gesondert berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
§13 Freiluftveranstaltungen und Witterung
Bei Veranstaltungen im Freien hat der Auftraggeber einen ausreichend wettergeschützten, trockenen und sicheren Aufstellort für Personen und Technik bereitzustellen.
Bei Gefahr für Personen, technische Anlagen oder sonstige Ausrüstung durch Witterungseinflüsse ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, technische Anlagen außer Betrieb zu nehmen oder den Betrieb einzustellen.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.
§14 Genehmigungen und behördliche Auflagen
Die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen obliegen dem Auftraggeber.
Etwaige Gebühren, Abgaben oder Kosten, insbesondere GEMA-Gebühren, trägt der Auftraggeber, soweit diese gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind.
§15 Technische Störungen und Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die eingesetzte Technik regelmäßig zu warten und in betriebsbereitem Zustand bereitzustellen.
Sollten während der Veranstaltung technische Störungen oder Defekte auftreten, wird der Auftragnehmer diese im Rahmen seiner Möglichkeiten schnellstmöglich beheben.
Für Ausfälle oder Einschränkungen, die trotz ordnungsgemäßer Vorbereitung durch technische Defekte, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§16 Sicherheit der Technik / Eingriffe Dritter
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugriff auf die technische Anlage des Auftragnehmers erhalten. Für Schäden durch Gäste oder Dritte haftet der Auftraggeber gemäß §9.
§17 Eigentum bei Vermietung
Sämtliche vermieteten Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder überlassen werden.
§18 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
